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Erst die Pflichten, dann die Kosten
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Quellen: Verordnung (EU) 2023/956; Durchführungsverordnungen (EU) 2025/2620, 2025/2621 und 2026/1740; CBAM-Zertifikatspreis der Europäischen Kommission (Q3 2026); Richtlinie 2003/87/EG (EU-ETS). Alle Angaben dienen der Orientierung. Europäische Kommission: CBAM · Europäische Kommission: EU-ETS