CO₂ ist jetzt ein Kostenfaktor. Sehen Sie auf einer Seite, was sich in Ihrer Branche ändert.
Seit 1. Januar 2026 läuft die endgültige Phase von CBAM, der EU-ETS 2 folgt 2028. Für Importeure und Hersteller von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff erklären wir Pflichten, Kosten und nächste Schritte verständlich.
Wählen Sie Ihre Branche
Emissionsquellen, Standardwerte und Kosten unterscheiden sich je Branche. Die Details stehen auf den Branchenseiten.

Stahl
CBAM für Stahl: Was jede importierte Tonne ab 2026 kostet

Aluminium
CBAM für Aluminium: Rohaluminium, Profile und Bleche

Zement
CBAM für Zement: Warum tatsächliche Daten doppelt zählen

Düngemittel
CBAM für Düngemittel: Ammoniak, Salpetersäure, Harnstoff und NPK

Strom
CBAM für Strom: voller Preis vom ersten Tag an

Wasserstoff
CBAM für Wasserstoff: Nachweis statt Farbe
Zeitplan: die nächsten zwei Jahre
Die Fristen hängen zusammen. Wer einen Schritt verpasst, gerät bei den nächsten unter Druck.
- 1. Jan. 2026Endgültige CBAM-Phase
Importe über 50 Tonnen pro Jahr nur als zugelassener CBAM-Anmelder.
- 31. März 2026Antrag auf Zulassung
Wer bis dahin beantragt hat, darf bis zur Entscheidung weiter importieren.
- 1. Feb. 2027Zertifikatsverkauf startet
Zertifikate für Importe 2026 zu den Quartalspreisen 2026.
- 31. März 2027Quartalsweise Vorhaltung
Ab 2027 mindestens 50 % der Emissionen der bisherigen Jahresimporte mit Zertifikaten abdecken.
- 30. Sep. 2027Erste CBAM-Jahreserklärung
Erklärung und Abgabe der Zertifikate für 2026.
- 2028Aufschlag 30 % · EU-ETS 2
Standardwerte mit 30 % Aufschlag; Start des EU-ETS 2 für Brenn- und Kraftstoffe.
- 2030Kostenlose Zuteilung halbiert
Der CBAM-Faktor sinkt auf 51,5 %.
- 2034Kostenlose Zuteilung endet
Zertifikate für die gesamten eingebetteten Emissionen.
Weniger kostenlose Zuteilung, mehr bezahlter Anteil
Welcher Anteil der eingebetteten Emissionen jedes Jahr durch kostenlose Zuteilung gedeckt ist und für welchen Anteil Zertifikate bezahlt werden. 2030 ist es die Hälfte, 2034 nichts mehr.
In drei Schritten zum Fahrplan
Betroffenheit klären
In zwei Minuten sehen, ob EU-ETS oder CBAM gilt und welche Fristen anstehen.
Check starten →Mit echten Daten senken
Mit CO₂ Manager und unserem Team tatsächliche Emissionen je Produkt ermitteln und prüffähig machen.

Betrifft Sie der Emissionshandel?
Beantworten Sie einige kurze Fragen und sehen Sie sofort, ob EU-ETS 1, EU-ETS 2 oder CBAM für Sie gilt und was zu tun ist. Kostenlos, dauert zwei Minuten.

CBAM-Kostenrechner
Geben Sie Ware und jährliche Importmenge ein und sehen Sie die CO₂-Kosten je Tonne und insgesamt von 2026 bis 2034. Mit dem tatsächlichen Wert Ihres Lieferanten vergleichen Sie direkt mit dem Standardwert.
Nicht nur Software, sondern ein Team an Ihrer Seite
Von der Schulung bis zur Verifizierung begleitet unser Team jeden Schritt Ihrer CO₂-Prozesse.
Kostenlose Webinare
Kurze, praxisnahe Online-Sessions zu CBAM, EU-ETS und ISO 14064-1.
Termine ansehen →Häufige Fragen
Wer zahlt CBAM?
Der zugelassene CBAM-Anmelder in der EU, meist der Importeur. Die Kosten fließen in die Einkaufspreise; Lieferanten mit verifiziert niedrigen Emissionen haben einen Vorteil.
Bin ich unter 50 Tonnen befreit?
Ja. Unter 50 Tonnen Nettomasse pro Jahr, alle CBAM-Waren zusammen, gelten keine CBAM-Pflichten. Strom und Wasserstoff zählen nicht zur Schwelle.
Warum sind tatsächliche Daten so wichtig?
Ohne sie gelten Standardwerte mit bis zu 30 % Aufschlag. Bei effizienten Lieferanten macht der Unterschied mehrere hundert Euro je Tonne aus.
Was leistet CO₂ Manager?
Emissionsdaten von Lieferanten einsammeln, CBAM-Kosten planen, eigene THG-Bilanz nach ISO 14064-1 und ein prüffähiger Nachweis. Unser Team unterstützt bei Schulung, Beratung und Verifizierung.
30 Minuten für Ihre Branche
Wir rechnen gemeinsam mit Ihren Zahlen durch, was CBAM und Emissionshandel für Sie bedeuten.
Quellen: Verordnung (EU) 2023/956; Durchführungsverordnungen (EU) 2025/2620, 2025/2621 und 2026/1740; CBAM-Zertifikatspreis der Europäischen Kommission (Q3 2026); Richtlinie 2003/87/EG (EU-ETS). Alle Angaben dienen der Orientierung. Europäische Kommission: CBAM · Europäische Kommission: EU-ETS